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Baumaschinenvermietung

Baumaschinenvermietung

Unser Mietpark umfasst ein lückenloses Baumaschinenprogramm vom Mikrobagger bis zum 100to-Kettenbagger, über Land- und Forstmaschinen bis hin zu kleinen Baugeräten, wie Bodenstampfer. Ebenso bieten wir eine große Auswahl an LKW und Anhänger aller Art. Die BBL Mietflotte umfasst über 500 Baumaschinen und 170 LKW mit entsprechenden Tiefladern. Zu allen Maschinen bieten wir ein umfassendes Zubehörprogramm mit allen erforderlichen Ausrüstungen. Wir bieten Ihnen Komplettlösungen "All-In" für den gesamten Maschinenpark.
Komponenten für Baumaschinen

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MP Filtri ist Erstausrüster für die Filtertechnik von Baumaschinen: Saubere Hydraulik für extreme Power! MP Filtri ist Erstausrüster für die Filtertechnik von Baumaschinen - Rücklauffilter für unterschiedlichste Einbausituationen - Kombifilter für hydrostatische Fahrantriebe - Spin-On Filter für die Mobil- und Stationärhydraulik - Tankzubehör: Be- und Entlüftungsfilter - Partikelzählgeräte zur Zustandsüberwachung von Fluiden - Mobile Filtrationssysteme zur einfachen Wartung - Austausch-Filterelemente für andere Marken
AGB_2311_BBL_Baumaschinen.pdf

AGB_2311_BBL_Baumaschinen.pdf

Mietbedingungen 1. Der Mieter verpflichtet sich, a) das Gerät vor dem ersten Einsatz in die Betriebshaftpflichtversicherung mit aufzunehmen. b) das Gerät vor Überbeanspruchung zu schützen. c) für die ordnungsgemäße Wartung und Instandhaltung des Geräts zu sorgen. 2. Eine Weitergabe des Geräts an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters nicht gestattet. 3. Der Mieter haftet für alle Schäden am Gerät, die durch unsachgemäße Nutzung oder fahrlässiges Verhalten entstehen. 4. Im Falle eines technischen Defekts ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu informieren. 5. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die dem Mieter durch den Gebrauch des Geräts entstehen. 6. Der Mietzeitraum beginnt mit dem Tag der Abholung bzw. Lieferung des Geräts und endet am vereinbarten Rückgabedatum. 7. Bei Nichteinhaltung der Mietbedingungen behält sich der Vermieter das Recht vor, den Mietvertrag fristlos zu kündigen. 8. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieters.